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Für die Gesundheit Ihrer

Haus- und Heimtiere


Unsere Praxis ist leider vorübergehend geschlossen.

Bitte wenden Sie sich an die umliegenden Tierärzte

oder die Tierklinik Elversberg, Hüttenstraße 20, 66583 Spiesen-Elversberg, Tel. 06821-179494


Unsere Öffnungszeiten:

Montag – Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

bitte vereinbaren Sie einen Termin

06834/960 49 88 oder 0170-80 80 212

Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeit nur eine begrenzte Anzahl von Terminen wahrnehmen können.

Wir tun alles, damit unsere Patienten zeitgerecht versorgt werden.


Unsere Maßnahmen für Ihre Gesundheit:

  • Das Betreten der Praxis für die Anmeldung ist nur für eine Person mit Haustier erlaubt.
  • Bei Erkältungssymptomen (Schnupfen, Husten, Fieber) ist das Betreten der Praxis nicht erlaubt. Eine Mitarbeiterin wird in dem Fall das Tier vor dem Eingang abholen.
  • Im Wartezimmer finden Sie Desinfektionsmittel für Ihre Hände.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihr Team der Tierarztpraxis Borchardt



Bitte beachten sie die Regelungen im tierärztlichen Notdienst:

Im Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist.

Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden.

Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der Gebührenordnung (GOT) abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen, anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz.

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In der GOT ist auch genau geregelt, zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten.

Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages.

Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist das kein Notdienst!

Im Notfalldienst werden Patienten also außerhalb der üblichen Sprechzeiten, nachts, an Wochenenden und Feiertagen tierärztlich versorgt. Die Notdienstgebühr soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, auch bei solchen Notfällen zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu.
Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für die Tierarztpraxen nicht kostendeckend.

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Zusammenfassend: Bitte besuchen Sie Ihren Tierarzt zu Notdienstzeiten nur, wenn Ihr Tier unbedingt Hilfe benötigt.

Sie ersparen sich Kosten und halten die Notdienstzeiten frei für Notfälle.


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